Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datum des Inkrafttretens: 01.07.25
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die “Bedingungen”) regeln die Erbringung von Dienstleistungen durch C’mon Corporations SàRL, die unter dem Namen C’mon Sports firmiert, mit Sitz in der Rue du Commerce 17, 2300 La Chaux-de-Fonds, Schweiz (der “Berater”), für jeden Kunden (der “Kunde”) im Rahmen eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags.
- Umfang der Dienstleistungen
1.1 Der Berater erbringt Dienstleistungen in den folgenden Bereichen: strategische Planung, Geschäftsentwicklung, datengesteuertes Marketing, Fanbindung, Aktivierung von Geschäftspartnern, Sponsorenakquise, Ticketing und Merchandising.
1.2 Der Umfang, die Leistungen, die Dauer und der Preis der Dienstleistungen werden in einem spezifischen kommerziellen Angebot, einem Arbeitsumfang oder einem von beiden Parteien unterzeichneten Anhang festgelegt.
1.3 Die Dienstleistungen können Basismodule (z.B. Datenstrategie, Analyse), saisonale Module (z.B. Fanaktivierung, Sponsoring) und Zusatzleistungen (z.B. Ticketing, Merchandising) umfassen, wie in den vertraglichen Anhängen definiert.
- Vollstreckung und Verpflichtungen
2.1 Der Berater verpflichtet sich, die Dienstleistungen mit Sorgfalt, Professionalität und Kompetenz zu erbringen.
2.2 Der Berater sorgt für eine regelmäßige Kommunikation mit dem Kunden und liefert die Ergebnisse oder angeforderten Ratschläge in angemessener Weise.
2.3 Der Berater verpflichtet sich, den Auftraggeber über jedes Hindernis zu informieren, das die ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistungen beeinträchtigt (z.B. Krankheit, höhere Gewalt).
- Unabhängiger Status
3.1 Der Berater handelt als unabhängiger Auftragnehmer. Nichts in diesen Bedingungen ist so auszulegen, dass ein Arbeits-, Agentur- oder Partnerschaftsverhältnis entsteht.
3.2 Der Berater ist nicht befugt, den Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu binden.
- Entschädigung
4.1 Die Gebühren sind in dem unterzeichneten Angebot oder Anhang festgelegt. Sie können eine Kombination aus monatlichen Zahlungen und einem Anteil in Form einer Sponsoringvergütung sein.
4.2 Für die Akquise von Sponsoren werden unter den folgenden Bedingungen zusätzliche Provisionen fällig:
- 20% des Vertragswerts für jeden neu hinzukommenden Sponsor,
- 15% auf zusätzliche Beträge, die Sie von bestehenden Partnern erhalten,
- 10% bei der ersten Verlängerung eines Sponsoringvertrags,
- 5% bei der zweiten Erneuerung,
- 0% bei der dritten und weiteren Verlängerungen.
4.3 Alle Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
- Vergütung für Sponsoring
5.1 Ein Teil der Vergütung kann in Form von Sponsoringvorteilen (Sichtbarkeit, VIP-Lounges, Newsletter usw.) gewährt werden, wie in den Anhängen beschrieben.
5.2 Diese Regelung gilt nur, wenn die Zusammenarbeit länger als sechs (6) Monate dauert.
- Vertraulichkeit
6.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht-öffentlichen Informationen, die während und nach der Ausführung des Vertrags ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln.
6.2 Diese Vertraulichkeitsverpflichtungen bleiben auch nach Beendigung des Vertrags in Kraft.
6.3 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch für alle personenbezogenen Daten, die der Berater im Auftrag des Klienten verarbeitet, unbeschadet der in Abschnitt 10 dargelegten besonderen Verpflichtungen.
- Geistiges Eigentum
7.1 Sofern nicht anders vereinbart, bleiben alle vom Berater erstellten Ergebnisse und Kreationen sein geistiges Eigentum.
7.2 Der Kunde erhält ein nicht-exklusives Nutzungsrecht nur für interne Zwecke.
- Einschränkung der Haftung
8.1 Im Falle eines Rechtsstreits ist die Haftung des Beraters auf den Gesamtbetrag beschränkt, den der Kunde in den vorangegangenen zwölf (12) Monaten für seine Dienstleistungen bezahlt hat.
8.2 Der Berater haftet nicht für indirekte Schäden, Datenverluste oder Einnahmeausfälle.
8.3 Die Haftungsbeschränkung in diesem Abschnitt gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit den Datenschutzpflichten des Beraters gemäß Abschnitt 10.
- Dauer und Beendigung
9.1 Die Dienstleistungen beginnen an dem im kommerziellen Angebot angegebenen Datum und werden zu den beschriebenen Bedingungen fortgesetzt.
9.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten schriftlich gekündigt wird.
9.3 Eine fristlose Kündigung ist bei grobem Fehlverhalten oder Insolvenz möglich.
9.4 Bei Beendigung des Auftrags gibt der Berater alle vertraulichen Dokumente und persönlichen Daten des Auftraggebers gemäß Abschnitt 10.11 zurück oder löscht sie.
- Datenschutz und Verarbeitung von persönlichen Daten
10.1 Die Rollen der Parteien
Bei der Erbringung der Dienstleistungen kann der Berater im Auftrag des Klienten auf personenbezogene Daten zugreifen, diese analysieren oder anderweitig verarbeiten.
Der Klient bleibt der für die Datenverarbeitung Verantwortliche, und der Berater handelt als Datenverarbeiter im Sinne des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und, soweit anwendbar, der DSGVO.
10.2 Vereinbarung zur Datenverarbeitung (DPA)
Wenn die Dienste den Zugriff auf oder die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden oder seiner Nutzer erfordern, schließen die Parteien eine Datenverarbeitungsvereinbarung (Data Processing Agreement, DPA) ab, die Artikel 9 DSG und gegebenenfalls Artikel 28 DSGVO entspricht.
Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und der DPA hat die DPA Vorrang.
10.3 Umfang und Zweck der Verarbeitung
Der Berater verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zu den Zwecken, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, wie sie im kommerziellen Angebot, im Arbeitsumfang oder in den unterzeichneten Anhängen definiert sind.
10.4 Nur Anweisungen
Der Berater darf personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers verarbeiten.
Erscheint eine Weisung rechtswidrig, so benachrichtigt der Berater den Auftraggeber unverzüglich.
10.5 Vertraulichkeit
Der Berater stellt sicher, dass alle Personen, die befugt sind, personenbezogene Daten zu verarbeiten (Mitarbeiter, Unterauftragnehmer oder autorisierte Dritte), einer strengen Geheimhaltungspflicht unterliegen.
10.6 Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Berater ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau gemäß Artikel 8 und 9 DSG (und Artikel 32 DSGVO, falls anwendbar) zu gewährleisten.
Diese Maßnahmen können Zugangskontrollen, Verschlüsselung, Protokollverwaltung, Netzwerksegmentierung, sichere Entwicklungspraktiken und andere angemessene Schutzmaßnahmen umfassen.
10.7 Unterauftragsverarbeiter
Der Berater darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden keinen dritten Unterauftragsverarbeiter beauftragen.
Der Berater bleibt in vollem Umfang für die Leistung eines genehmigten Unterauftragsverarbeiters verantwortlich.
10.8 Internationale Datenübertragungen
Personenbezogene Daten werden ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden und ohne angemessene Sicherheitsvorkehrungen nicht in Länder außerhalb der Schweiz oder in Länder mit einem angemessenen Schutzniveau übermittelt.
10.9 Benachrichtigung über Datenschutzverletzungen
Im Falle einer tatsächlichen oder vermuteten Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten benachrichtigt der Berater den Klienten unverzüglich und stellt die Informationen zur Verfügung, die der Klient benötigt, um seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
10.10 Unterstützung für den Kunden
Der Berater unterstützt den Kunden in angemessener Weise bei der Erfüllung seiner Pflichten als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher, einschließlich:
a) Beantwortung von Anfragen der betroffenen Personen;
b) Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DPIAs);
c) Gewährleistung von Sicherheits- und Compliance-Maßnahmen.
10.11 Rückgabe oder Löschung von Daten
Bei Beendigung des Vertrages oder auf schriftliche Aufforderung des Klienten gibt der Berater:
a) alle im Auftrag des Klienten verarbeiteten personenbezogenen Daten zurück oder
b) löscht diese Daten sicher,
es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung erfordert ihre Aufbewahrung.
Der Berater bestätigt auf Anfrage schriftlich die Löschung.
10.12 Audits und Verifizierung
Der Berater kooperiert mit angemessenen Prüfungsaufforderungen des Kunden oder des von ihm beauftragten Wirtschaftsprüfers, sofern diese Prüfungen die Sicherheits- oder Vertraulichkeitsverpflichtungen des Beraters oder seiner anderen Kunden nicht beeinträchtigen.
- Non-Assignment
Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Beraters an einen Dritten abtreten oder übertragen.
- Geltendes Recht und Gerichtsstand
Diese Bedingungen unterliegen dem Schweizer Recht.
Alle Streitigkeiten werden den zuständigen Gerichten des Kantons Neuenburg vorgelegt, vorbehaltlich einer vorherigen gütlichen Einigung.
Jede Änderung der Datenschutz- und Datenverarbeitungsbestimmungen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
- Änderung der Bedingungen
Der Berater kann diese Bedingungen aktualisieren, vorausgesetzt, dass laufende Verträge nicht ohne die Zustimmung des Kunden geändert werden.
